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Energieberatung

  • Die Kosten einer Energieberatung richten sich nach dem gewünschten Leistungsumfang, ob Kurzberatung, Vor-Ort-Termin oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Für Wohngebäude stehen attraktive BAFA‑Fördermittel zur Verfügung: Bei förderfähigen Leistungen wie dem iSFP übernimmt das BAFA bis zu 50 % der Beratungskosten. Als zertifizierte Energieeffizienzexperten kümmern wir uns um die vollständige Antragstellung, prüfen alle Fördervoraussetzungen im Vorfeld und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Förderung erhalten.

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein maßgeschneidertes Konzept für die energetische Modernisierung eines Gebäudes. Ausgangspunkt ist immer der aktuelle Zustand des Objekts: Bauteile, Anlagentechnik, energetische Schwachstellen und Potenziale werden detailliert analysiert. Auf dieser Basis entsteht ein klar strukturierter, verständlicher Plan, der Schritt für Schritt aufzeigt, wie das Gebäude effizient und wirtschaftlich zu einem hohen energetischen Niveau – bis hin zum Effizienzhausstandard – entwickelt werden kann. Der iSFP eignet sich besonders für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die langfristig denken:

    • Energiekosten nachhaltig senken,

    • den Wert ihrer Immobilie sichern oder steigern,

    • den Wohnkomfort und die Behaglichkeit verbessern,

    • und gleichzeitig attraktive Fördermittel optimal ausschöpfen möchten.

    Durch die übersichtliche Darstellung einzelner Maßnahmenpakete, sinnvoller Reihenfolgen und realistischer Zeiträume bietet der iSFP eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er schafft Klarheit, Planungssicherheit und ermöglicht es, Sanierungen strategisch, wirtschaftlich und förderoptimiert umzusetzen.

  • Bei einem Vor-Ort-Termin erfassen wir sämtliche energetisch relevanten Daten Ihres Gebäudes. Dazu gehören unter anderem die Gebäudegeometrie, die Anlagentechnik, Verbrauchswerte sowie mögliche Schwachstellen wie Wärmebrücken, unzureichende Dämmung oder veraltete Fenster. Im Anschluss analysieren wir alle Informationen sorgfältig und bewerten die energetische Ausgangssituation. Auf dieser fundierten Basis entwickeln wir einen optimal abgestimmten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten ideal miteinander verbindet.

  • Für eine präzise Analyse benötigen wir einige Basisunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Heizkostenabrechnungen, einen vorhandenen Energieausweis, Rechnungen früherer Sanierungen, Wartungsnachweise der Heizungsanlage sowie Fotos von Gebäudehülle und Technik. Diese Dokumente ermöglichen eine genaue Bewertung des energetischen Zustands und bilden die Grundlage für fundierte Berechnungen, Maßnahmenpakete und Förderanträge. Damit nichts fehlt, unterstützen wir aktiv beim Zusammenstellen aller Unterlagen, klären offene Punkte direkt mit Ihnen und prüfen sämtliche Dokumente für BAFA- und KfW‑Förderprogramme. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt vollständig, förderfähig und optimal vorbereitet ist.

  • Eine professionelle Beratung schafft Entscheidungsgrundlagen: Sie identifiziert Maßnahmen mit dem besten Kosten‑Nutzen‑Verhältnis, priorisiert Sanierungen nach Wirtschaftlichkeit und CO₂‑Einsparung und erhöht die Förderfähigkeit. Für WEGs und Wohnungsvereine ist besonders wichtig, technische und rechtliche Aspekte (Beschlussfähigkeit, Kostenverteilung) zu berücksichtigen. Als Energieeffizienzexperten begleiten wir den kompletten Prozess — von Bestandsaufnahme über iSFP und Förderanträge bis zur Umsetzungskontrolle — und sorgen dafür, dass Maßnahmen effizient, rechtssicher und förderoptimiert umgesetzt werden.

  • Eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten ist immer dann sinnvoll, wenn energetische Qualität, Förderfähigkeit und Ausführungs­sicherheit gewährleistet werden sollen. Besonders wichtig wird sie in folgenden Situationen:

    • Bei Sanierungen mit Fördermitteln
      Für viele BAFA‑ und KfW‑Programme ist die Baubegleitung nicht nur sinnvoll, sondern Voraussetzung. Fehlerfreie Ausführung wird dokumentiert und bestätigt.

    • Bei komplexen Maßnahmen
      Dämmung, Fenstertausch, Luftdichtheit, Wärmebrücken, PV‑Integration oder Wärmepumpen erfordern eine saubere Abstimmung. Baubegleitung stellt sicher, dass Planung und Realität übereinstimmen.

    • Zur Qualitätssicherung auf der Baustelle
      Viele energetische Mängel entstehen durch Details: Anschlüsse, Durchdringungen, Abdichtungen. Eine fachkundige Begleitung erkennt Probleme früh, bevor sie teuer werden.

    • Bei Neubauten mit Effizienzhaus‑Anspruch
      Wer KfW‑40/55‑Niveau oder hohe energetische Standards erreichen will, profitiert von einer unabhängigen Kontrolle der Ausführung.

    Kurz gesagt: Baubegleitung lohnt sich immer, wenn energetische Maßnahmen geplant sind und Baumängel  vermieden werden sollen.
    Wir unterstützen dabei, die Ausführung zu prüfen, Nachweise zu erstellen und Fördervorgaben sicher einzuhalten.

Heizung

  • Ja, eine Wärmepumpe kann auch im Altbau effizient funktionieren, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind niedrige Vorlauftemperaturen, ausreichend große Heizflächen (z. B. größere Heizkörper oder Flächenheizungen) und ein moderater Wärmebedarf. Oft reichen bereits kleinere Optimierungen wie der Austausch einzelner Heizkörper, hydraulischer Abgleich oder punktuelle Dämmmaßnahmen, um ein Gebäude „wärmepumpentauglich“ zu machen. Wir prüfen alle technischen Voraussetzungen vorab, analysieren die Systemtemperaturen und Heizflächen und sorgen für eine fachgerechte, korrekt dimensionierte Auslegung der Wärmepumpe, damit sie effizient, leise und zuverlässig arbeitet.

  • Die Heizlastberechnung ermittelt den raumweisen Wärmebedarf eines Gebäudes nach Norm DIN EN 12831. Sie bildet die Grundlage für die korrekte Dimensionierung von Wärmepumpen, Heizkörpern und Flächenheizungen. Eine präzise Berechnung verhindert Überdimensionierung, unnötig hohe Investitionskosten und einen ineffizienten Betrieb. Gleichzeitig zeigt sie, welche Vorlauftemperaturen im Gebäude erforderlich sind – ein entscheidender Faktor für die Effizienz einer Wärmepumpe. Oft lassen sich durch passende Heizkörpergrößen oder kleine Optimierungen die Vorlauftemperaturen deutlich senken, was die Wärmepumpe spürbar effizienter macht. Wir führen die Heizlastberechnung fachgerecht nach Norm durch, prüfen die Systemtemperaturen und sorgen für eine optimal dimensionierte, effizient arbeitende Anlage.

  • Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizkörper und Heizkreise genau die Wassermenge erhalten, die sie für eine gleichmäßige Wärmeverteilung benötigen. Das erhöht den Wohnkomfort, reduziert Energieverbrauch und Heizkosten und verbessert die Effizienz des gesamten Systems. Für viele Förderprogramme – insbesondere bei einem geförderten Heizungstausch – ist der hydraulische Abgleich häufig, in vielen Fällen sogar verpflichtend. Ohne ihn werden Förderanträge oft nicht bewilligt. Wir übernehmen die vollständigen Berechnungen, legen die optimalen Einstellwerte fest und dokumentieren alles normgerecht, damit die Umsetzung vor Ort reibungslos funktioniert und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

  • Für den Austausch fossiler Heizungen stehen KfW‑Programme zur Verfügung – sowohl zuschussbasierte als auch kreditbasierte Förderungen. Diese Programme unterstützen den Umstieg auf effiziente, erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen und sind oft mit weiteren Boni kombinierbar. Als Energieeffizienzexperten prüfen wir, welche Förderkombination für Ihr Projekt sinnvoll ist, erstellen die vollständigen Antragsunterlagen und begleiten die Einreichung bei der KfW, damit alle Anforderungen erfüllt sind und Sie die maximale Förderung erhalten.

    Einen aktuellen Überblick über die Programme finden Sie direkt auf der KfW‑Website.

  • Nein, ein sofortiger Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen ist nicht vorgeschrieben. Das Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) sieht keine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen vor. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Wichtig ist jedoch:

    • Alte Konstanttemperaturkessel (meist Baujahr vor 1991) unterliegen weiterhin der bekannten Austauschpflicht nach 30 Jahren – das gilt schon seit vielen Jahren und ist nicht neu.

    • Bei einem Heizungstausch oder einer größeren Sanierung greifen neue Vorgaben, z. B. der schrittweise steigende Anteil erneuerbarer Energien (65‑Prozent‑Vorgabe: erreichbar z. B. durch Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Wärmenetz oder entsprechende Hybridlösungen).

    • Kommunale Wärmepläne bestimmen, wann und wie erneuerbare Lösungen in bestimmten Gebieten sinnvoll oder verpflichtend werden.

    Ein vollständiges Verbot fossiler Heizungen tritt erst ab 2045 in Kraft. Wir prüfen für Sie die individuelle Situation Ihres Gebäudes, erklären, welche Vorgaben gelten, und zeigen auf, welche Optionen – inklusive Förderungen – für Sie sinnvoll sind.

  • Ja, eine korrekt geplante Wärmepumpe hält Ihr Haus auch bei Minusgraden zuverlässig warm. Moderne Geräte sind dafür ausgelegt, selbst bei zweistelligen Minuswerten stabile Heizleistung zu liefern. Entscheidend ist weniger die Außentemperatur als die richtige Dimensionierung und die Anpassung des Heizsystems an die Wärmepumpe. Wenn Heizlast, Vorlauftemperaturen und Heizflächen zusammenpassen, arbeitet die Anlage auch im tiefen Winter effizient und ohne Komforteinbußen. Genau deshalb prüfen wir im Vorfeld die Heizlast, analysieren die Systemtemperaturen und sorgen dafür, dass die Wärmepumpe optimal auf Ihr Gebäude abgestimmt ist – damit es auch bei Frost angenehm warm bleibt.

Gebäudehülle

  • Fassadendämmung, Dachbodendämmung und der Austausch alter Fenster gehören in den meisten Gebäuden zu den Maßnahmen mit dem größten Einsparpotenzial. Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, hängt immer vom baulichen Zustand des jeweiligen Bauteils ab.

    In vielen Fällen erzielt eine Kombination aus Dämmmaßnahmen und Fenstererneuerung den besten Effekt: Der Wärmeverlust sinkt deutlich, die Behaglichkeit steigt und die Heizsysteme – insbesondere Wärmepumpen – können mit niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeiten, was die Effizienz zusätzlich erhöht.

    Wir prüfen den Zustand Ihres Gebäudes und empfehlen eine sinnvolle, förderfähige Reihenfolge der Maßnahmen.

  • Feuchte- und Schimmelprobleme lassen sich bei Dämmmaßnahmen zuverlässig vermeiden, wenn Planung und Ausführung fachgerecht erfolgen. Entscheidend sind folgende Punkte:

    • Luftdichtheit sicherstellen
      Undichte Stellen führen zu Kondensat in der Konstruktion. Eine saubere luftdichte Ebene (z. B. Folien, Anschlüsse, Durchdringungen) ist essenziell.

    • Wärmebrücken minimieren
      Unzureichend gedämmte Bereiche wie Fensteranschlüsse, Rollladenkästen oder auskragende Bauteile können zu lokalen Abkühlungen und damit zu Schimmel führen.

    • Ausreichende Lüftung sicherstellen
      Nach einer Dämmung sinkt der natürliche Luftaustausch. Regelmäßiges Lüften oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung verhindert Feuchteanreicherung.

    • Richtige Materialwahl
      Diffusionsoffene, kapillaraktive Materialien können Feuchte puffern und reduzieren das Risiko von Tauwasser.

    • Saubere Planung der Anschlüsse
      Übergänge zwischen Wand, Dach, Fenster und Boden müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um Feuchtefallen zu vermeiden.

    Wir prüfen die bauphysikalischen Rahmenbedingungen, identifizieren kritische Wärmebrücken und stellen sicher, dass die Dämmmaßnahmen feuchtesicher geplant und ausgeführt werden.

  • Wärmebrücken machen sich häufig durch lokale Kältezonen, Schimmelbildung oder erhöhte Wärmeverluste bemerkbar. Typische Ursachen sind ungünstige Anschlussdetails, auskragende Bauteile wie Balkone oder schlecht gedämmte Fensterlaibungen. Wirksame Lösungen sind:

    • Gezielte Detaildämmung an kritischen Stellen

    • Thermische Trennungen bei auskragenden Bauteilen

    • Konstruktive Anpassungen zur Verbesserung des Wärmeflusses

    Um Wärmebrücken sicher zu identifizieren, eignet sich eine Thermografieaufnahme, die Temperaturunterschiede an der Gebäudehülle sichtbar macht.
    Wir bieten professionelle Thermografie an, analysieren die Ergebnisse und empfehlen passende Maßnahmen zur dauerhaften Behebung.

  • Fenster beeinflussen maßgeblich die Wärmeverluste, den Schallschutz, die solaren Gewinne und das Lüftungsverhalten eines Gebäudes. Alte Zweifachverglasungen oder undichte Rahmen führen oft zu Zugluft, kalten Oberflächen und hohen Heizkosten.

    Ein Austausch auf moderne Dreifachverglasung mit gut gedämmten Rahmen bringt mehrere Vorteile:

    • Deutlich geringere Wärmeverluste
      Die Oberflächentemperaturen steigen, Räume fühlen sich spürbar behaglicher an.

    • Besserer Schallschutz
      Moderne Fenster reduzieren Außenlärm deutlich.

    • Optimierte Einbauanschlüsse
      Fachgerechte Anschlüsse an Laibung, Rollladenkasten und Fensterbank verhindern Wärmebrücken und Feuchteschäden.

    • Rollladenkästen als Schwachstelle
      Alte Rollladenkästen sind oft ungedämmt und verursachen große Wärmeverluste.
      → Bei einer Fenstersanierung können sie gedämmt oder erneuert werden, was den Effekt der neuen Fenster deutlich verstärkt.

    • Geringere Vorlauftemperaturen
      Durch die reduzierten Verluste sinkt der Heizbedarf – ideal für effizienten Wärmepumpenbetrieb.

    Insgesamt steigert eine Fenstersanierung nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch Komfort, Behaglichkeit und Werterhalt des Gebäudes.

  • Das GEG enthält konkrete energetische Pflichten, die bei bestimmten Ereignissen greifen – etwa Eigentümerwechsel, Erbfall oder größeren Modernisierungen. Eine der häufigsten Maßnahmen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese nicht bereits den Mindestwärmeschutz erfüllt.

    Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderen baulichen Einschränkungen. Zudem gelten Übergangsfristen, innerhalb derer die Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

    Da bei Verstößen Bußgelder drohen und gleichzeitig attraktive BAFA‑ und KfW‑Förderprogramme die Umsetzung finanziell erleichtern, empfiehlt sich eine schnelle Vor‑Ort‑Prüfung durch einen Energieeffizienzexperten. So lässt sich klären, welche Pflichten konkret bestehen und welche Förderungen optimal genutzt werden können.

Neubau

  • Effizienzhaus‑Standards wie KfW 40 oder 55 geben klare energetische Zielwerte für Neubauten vor und dienen als Orientierung für eine besonders sparsame und nachhaltige Bauweise. Welcher Standard gewählt wird, hängt von Budget, langfristigen Nachhaltigkeitszielen und den verfügbaren Fördermöglichkeiten ab. Ein durchdachtes Effizienzhauskonzept betrachtet immer das gesamte System: eine hochwertige Gebäudehülle, eine effiziente Haustechnik und der konsequente Einsatz erneuerbarer Energien. Erst das Zusammenspiel dieser Komponenten sorgt dafür, dass der angestrebte Standard sicher erreicht und der Energieverbrauch dauerhaft niedrig bleibt.

  • Der ideale Zeitpunkt für die energetische Planung liegt ganz am Anfang des Projekts – möglichst bereits in der Entwurfsphase und damit noch vor der Ausführungsplanung. In dieser frühen Phase lassen sich Gebäudeform, Konstruktion, Ausrichtung, Dämmstandard und Haustechnik optimal aufeinander abstimmen. Dadurch entstehen nicht nur bessere energetische Ergebnisse, sondern auch klare Vorteile bei Kosten, Ausführungsqualität und der Erfüllung von Fördervoraussetzungen. Wer früh plant, vermeidet spätere Kompromisse und schafft die Grundlage für ein effizientes und zukunftssicheres Gebäude.

  • Die Dimensionierung von Photovoltaik und Wärmepumpe sollte immer gemeinsam erfolgen. So lässt sich der PV‑Ertrag optimal für den Eigenverbrauch nutzen, während Speicher und intelligentes Lastmanagement die Betriebskosten weiter senken. Ein integriertes Gesamtkonzept steigert die Autarkie, verbessert die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe und erhöht zugleich die Chancen auf attraktive Förderungen. Wir unterstützen dabei, beide Systeme technisch und wirtschaftlich sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Energieausweis

  • Ein Energieausweis ist ein verbindliches Dokument, das beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes vorgelegt werden muss und den energetischen Zustand sowie den zu erwartenden Energiebedarf oder -verbrauch transparent darstellt. Er hilft Käufer und Mieter, die zu erwartenden Betriebskosten einzuschätzen und energetische Schwachstellen zu erkennen.

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuchen der vergangenen drei Jahre. Er bildet damit das Nutzerverhalten ab und eignet sich vor allem für bestehende Gebäude mit stabilen, verlässlichen Verbrauchsdaten.

    Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf rechnerisch anhand von Baujahr, Gebäudegeometrie, Dämmstandard, Fenstern und Heiztechnik und ist somit unabhängig vom Nutzerverhalten. Dadurch liefert er ein objektiveres Bild des energetischen Zustands und ist besonders sinnvoll bei Neubauten, umfassend sanierten Gebäuden oder wenn keine aussagekräftigen Verbrauchsdaten vorliegen. Für viele Bestandsgebäude genügt ein Verbrauchsausweis. Wenn jedoch Unsicherheiten bestehen oder eine fundierte Grundlage für Sanierungsentscheidungen benötigt wird, ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.

  • Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachpersonen ausgestellt werden. Dazu zählen in der Regel Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister und zertifizierte Energieberater mit entsprechender Ausbildung oder Berufserfahrung. Für die Ausstellung gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das sowohl formale Abschlüsse als auch Fortbildungen bzw. Nachweisberechtigungen vorschreibt.

  • Ein Bedarfsausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude energetisch nicht modernisiert ist oder vor 1977 errichtet wurde und keine umfassenden Sanierungen erhalten hat. Auch für jeden Neubau ist der Bedarfsausweis verpflichtend, da die energetische Qualität anhand von Bauplänen, Dämmstandard und Haustechnik rechnerisch bewertet wird.

    Ein Verbrauchsausweis genügt, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde, bereits energetisch modernisiert ist oder wenn es mindestens fünf Wohneinheiten umfasst. In diesen Fällen reichen die gemessenen Heiz‑ und Warmwasserverbräuche als Grundlage für die Ausstellung aus.

  • Ein Energieausweis ist ab Ausstelldatum für 10 Jahre gültig.

  • Für die Erstellung eines Energieausweises werden zunächst grundlegende Angaben zum Gebäude benötigt. Dazu gehören unter anderem Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, das Baujahr der Heizungs‑ und Warmwassertechnik sowie Informationen zu bereits durchgeführten Modernisierungen.

    Welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, hängt von der Art des Energieausweises ab:

    • Verbrauchsausweis:
      Hierfür werden die vollständigen Heizkosten‑ bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre benötigt. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des Energieverbrauchs.

    • Bedarfsausweis:
      Für diesen Ausweis sind detailliertere Unterlagen notwendig, darunter Grundrisse, Gebäudeansichten sowie genaue Angaben zu Bauteilaufbauten, Dämmstärken, Fenstern und erfolgten Sanierungsmaßnahmen. Diese Daten ermöglichen eine rechnerische Bewertung des energetischen Zustands unabhängig vom Nutzerverhalten.

Wohnflächenberechnung

  • Für Mieter spielt die exakte Wohnfläche eine große Rolle, weil sie direkten Einfluss auf die Miethöhe und die Nebenkosten hat. Weicht die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, gilt das rechtlich als erheblicher Mangel. In diesem Fall können Mieter die Miete mindern und zu viel gezahlte Beträge sogar rückwirkend zurückfordern. Eine präzise Wohnflächenberechnung schützt daher beide Seiten vor Streitigkeiten und sorgt für faire, transparente Mietverhältnisse.

  • Eine genaue Wohnflächenberechnung ist entscheidend, weil sie die Grundlage für viele finanzielle und rechtliche Entscheidungen bildet. Miete, Kaufpreis, Nebenkostenabrechnung und auch Förderprogramme orientieren sich an der angegebenen Wohnfläche. Fehlerhafte Angaben können zu unnötigen Mehrkosten, Streitigkeiten oder sogar Rückforderungen führen. Eine präzise Berechnung sorgt daher für Transparenz, Fairness und Planungssicherheit.

  • Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV werden nicht alle Flächen gleich bewertet. Voll angerechnet werden alle beheizten und voll nutzbaren Räume wie Wohn‑ und Schlafzimmer, Küche oder Bad. Teilweise angerechnet werden Flächen unter Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Loggien, je nach Nutzbarkeit meist zu 25–50 %. Gar nicht angerechnet werden Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume, Kellerräume, Garagen oder unbeheizte Nebenflächen. So entsteht eine realistische und rechtssichere Wohnfläche, die für Miete, Verkauf und Förderanträge maßgeblich ist.

  • Für eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV werden in der Regel Grundrisse mit Maßangaben benötigt. Idealerweise mit eingezeichneten Raumgrößen, Wandlängen und Dachschrägen. Häufig ist jedoch eine Vor‑Ort Datenaufnahme sinnvoll, um die Aktualität der Pläne zu prüfen und die Räume exakt auszumessen.

    Zusätzlich hilfreich sind Angaben zu Balkonen, Terrassen, Loggien, zur Raumhöhe sowie zu beheizten und unbeheizten Bereichen. Mit diesen Unterlagen lässt sich die Wohnfläche eindeutig, nachvollziehbar und rechtssicher nach WoFlV bestimmen.

  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird vor allem für Mietverträge, Kaufverträge und Förderanträge verwendet. Sie legt genau fest, welche Flächen wie angerechnet werden, zum Beispiel Dachschrägen nur teilweise und Balkone meist zu 25–50 %. Ziel ist eine praxisnahe, nutzungsorientierte Wohnfläche.

    Die DIN 277 dagegen dient der Bauplanung, Kostenermittlung und Flächenaufstellung. Sie rechnet alle Grundflächen vollständig an, unabhängig von Dachschrägen oder Nutzbarkeit. Dadurch fällt die Fläche nach DIN 277 meist deutlich größer aus als nach WoFlV.

  • Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Flächen je nach Nutzbarkeit unterschiedlich angesetzt. Unter Dachschrägen zählt die Fläche ab 2 m Höhe zu 100 %, zwischen 1 m und 2 m zu 50 %, und unter 1 m gar nicht. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit 25 % angesetzt. Bei besonders guter Nutzbarkeit, wie etwa bei einer hochwertigen Ausstattung oder geschützter Lage, kann die Anrechnung auch bis zu 50 % betragen. Unbeheizte Nebenräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume oder Garagen gehören nicht zur Wohnfläche und werden daher mit 0 % berücksichtigt.

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