§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der EcoTrio UG (haftungsbeschränkt) („Dienstleister“) und ihren Kunden („Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Die Einbeziehung richtet sich nach §§ 305 ff. BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Dienstleister erbringt unabhängige Leistungen in den Bereichen Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung, insbesondere: Erstellung von iSFP (BAFA), Heizlastberechnungen (DIN EN 12831-1), hydraulischer Abgleich (Verfahren A/B), Fördermittelanträge (BAFA/KfW), Fachplanung und Baubegleitung (BEG), Energieausweise (§ 80 GEG) sowie sonstige energetische Beratungsleistungen nach Vereinbarung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind gesondert zu vergüten.
(3) Leistungen mit konkretem Arbeitsergebnis (z. B. iSFP, Berechnungen, Energieausweise) unterliegen dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), übrige Leistungen dem Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB).
(4) Die Bewilligung von Fördermitteln liegt außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters und wird nicht geschuldet.
(5) Sämtliche Leistungen basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Eine Prüfung auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erfolgt nur bei offensichtlichen Fehlern.
(6) Rechts-, Steuer- oder Finanzdienstleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
(2) Angebote gelten 30 Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern nicht abweichend angegeben.
(3) Bei Änderungen der Förderkulisse nach Angebotsabgabe behält sich der Dienstleister eine Angebotsanpassung vor.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit (insbesondere Baupläne, Verbrauchsdaten, Heizkostenabrechnungen, Herstellerunterlagen, bestehende Energieausweise).
(2) Der Auftraggeber gewährt rechtzeitig und unentgeltlich Zugang zu den betroffenen Objekten. Vereinbarte Termine sind verbindlich und bei Verhinderung mindestens 48 Stunden vorher abzusagen.
(3) Vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden mit 120,00 € netto zzgl. Fahrtkosten (0,45 €/km) berechnet. Der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
(4) Verzögerungen oder Mehrkosten durch mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Der Dienstleister ist zur Anpassung des Zeitplans berechtigt.
(5) Bei Baubegleitung obliegt die Koordination der ausführenden Unternehmen dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart. Der Dienstleister haftet nicht für die Ausführungsqualität Dritter.
(6) Bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung ist der Dienstleister zur fristlosen Kündigung und Abrechnung der erbrachten Leistungen berechtigt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Honoraren, Pauschalen oder Stundensätzen, jeweils zzgl. USt. und Nebenkosten (z. B. Fahrt-, Druck-, Gebührenkosten).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Vorschüsse oder Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Die Leistungserbringung kann vom Zahlungseingang abhängig gemacht werden.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, Leistungen auszusetzen oder fristlos zu kündigen.
(6) Zeit- und Kostenschätzungen sind unverbindlich. Überschreitet der tatsächliche Aufwand die Schätzung um mehr als 30 %, informiert der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftraggeber entscheidet über Fortführung oder Beendigung.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen. Der Dienstleister hat Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen.
(2) Bei Werkverträgen wird die Vergütung nach Fertigstellungsgrad berechnet, mindestens jedoch 25 % des Honorars. Der Nachweis geringeren Aufwands bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. § 648 BGB bleibt unberührt.
(3) Stornierung eines Vor-Ort-Termins weniger als 48 Stunden vorher löst die Pauschale nach § 4 Abs. 3 aus.
§ 7 Leistungsfristen
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als solche bezeichnet.
(2) Höhere Gewalt, behördliche Verzögerungen, Softwareausfälle, Richtlinienänderungen oder sonstige unverschuldete Umstände berechtigen zur Fristverlängerung. Der Auftraggeber wird informiert.
(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten zurücktreten. Erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 8 Abnahme
(1) Der Dienstleister kann nach Übergabe eine angemessene Abnahmefrist setzen. Erfolgt keine Abnahme und keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 9 Mängelhaftung
(1) Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe rügen; andernfalls sind Ansprüche ausgeschlossen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Der Dienstleister wählt zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung. Mindestens zwei Nachbesserungsversuche sind einzuräumen.
(3) Nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Verjährung: bei Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme, bei Dienstleistungen ein Jahr ab Erbringung. Gegenüber Verbrauchern gelten längere gesetzliche Fristen.
§ 10 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf das Dreifache des Netto-Auftragswertes begrenzt, maximal auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis auf Verlangen.
(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
(4) Die Haftung entfällt oder reduziert sich bei Schäden durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, sofern die Fehlerhaftigkeit für den Dienstleister nicht erkennbar war.
(5) Der Dienstleister haftet nicht für Kürzung, Ablehnung oder Rückforderung von Fördermitteln, sofern der Antrag fachgerecht erstellt wurde. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Richtlinienänderungen oder Ermessensentscheidungen der Fördermittelgeber.
(6) Gegenüber Verbrauchern bleiben weitergehende gesetzliche Haftungsregelungen unberührt.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Dienstleisters.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglichen Zweck, einschließlich Weitergabe an Handwerker, Fördermittelgeber und Behörden im Rahmen des Bauvorhabens.
(3) Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung oder Weitergabe untersagt.
(4) Weitergehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich – auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Personenbezogene Daten werden nach DSGVO und BDSG verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b, ggf. lit. f DSGVO). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf der Website des Dienstleisters.
(3) Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung, mit Zustimmung des Auftraggebers oder bei gesetzlicher Pflicht.
§ 13 Aufbewahrung
(1) Projektbezogene Unterlagen werden zehn Jahre nach Auftragsabschluss aufbewahrt. Nach Ablauf ist der Dienstleister zur Löschung berechtigt.
(2) Kopien werden auf Wunsch gegen Aufwandserstattung bereitgestellt.
§ 14 Subunternehmer
Der Dienstleister darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich. Der Einsatz wird auf Verlangen mitgeteilt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.
(2) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
An: EcoTrio UG (haftungsbeschränkt), Beethovenstr. 63, 71336 Waiblingen
E-Mail: energieberatung@ecotrio.de
Telefon: 0176 / 56141609
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
